GoldenSky
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Vorgesetztenwerk

§ 1 – Hierarchische Gliederung

  1. Der Inhaber ist allen Dienstgraden übergestellt, unmittelbar vor allem der Administration.
  2. Die Administration ist der Moderation, dem Support, der Entwicklung und der Architektur übergestellt.
  3. Die Moderation ist dem Support übergestellt.
  4. Der Support, die Architektur sowie die Entwicklung haben keine Vorgesetztenfunktion.

§ 2 – Dienstgradinterne Vorgesetztenfunktion

  1. Jede Dienstgradgruppe kann einen dienstgradinternen Vorgesetzten enthalten.
  2. Der interne Vorgesetzte des Supports ist der Abteilungsleiter der Support-Gruppe.
  3. Der interne Vorgesetzte der Moderation ist der Abteilungsleiter der Moderation-Gruppe.
  4. Der interne Vorgesetzte der Administration ist der Abteilungsleiter der Administration-Gruppe.
  5. Der interne Vorgesertzte der Entwicklung ist der Abteilungsleiter der Entwicklung-Gruppe.
  6. Der interne Vorgesetzte der Architektur ist der Abteilungsleiter der Architektur-Gruppe.

§ 3 – Demokratie und Abstimmungsrecht

  1. Über geplante Projekte hat i.d.R. vor dessen Umsetzung teamintern abgestimmt zu werden.
  2. Abstimmungen können sowohl im TeamChat auf dem GoldenSky Discord Server als auch im Teammeeting Sonntags um 20:00 Uhr erfolgen.
  3. Gegen Abstimmungen, die nicht über ein Teammeeting erfolgt sind, kann Revision eingelegt werden.
  4. Jedes Teammitglied hat das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen, in Unabhängigkeit des jeweiligen Dienstgrades. Ausnahmen können ausschließlich vom Inhaber angeordnet werden.

§ 4 – Weisungsbefugnis

  1. Sämtliche Weisungen müssen im Rahmen des Regelwerkes und der Vereinbarkeit mit dem Server erfolgen.
  2. Der Inhaber ist allen Dienstgradgruppen gegenüber weisungsbefugt.
  3. Die Administration ist gegenüber der Moderation, dem Support, der Entwicklung und der Architektur weisungsbefugt.
  4. Die Moderation ist gegenüber dem Support weisungsbefugt.
  5. Der Support, sowie die Architektur und die Entwicklung haben keinerlei Weisungsbefugnis innerhalb des Teams.
  6. Die jeweilige Abteilungsleitung hat zusätzlich innerhalb der jeweiligen Dienstgradgruppe Weisungsbefugnis.

§ 5 – Ahndungsbefugnis

  1. Teammitglieder haben sich, wie auch jegliche Spieler, an das Regelwerk zu halten und dürfen zusätzlich keine ihnen durch ihren Rang verliehenden Funktionen verwenden, um sich einen unfairen Spielvorteil zu verschaffen. Beispiel – Itembeschaffung mittels Kreativ Gamemode
  2. Der Inhaber hat das Recht, alle Dienstgradgruppen zu überwachen und frei nach eigenem Ermessen Ahndungen durchzuführen.
  3. Die Administration hat das Recht, die Moderation, den Support, die Entwicklung und die Architektur zu überwachen und darf ahndungstechnisch eine Verwarnung aussprechen, eine Degradierung und Suspension durchführen.
  4. Die Moderation hat das Recht, den Support zu überwachen und darf ahndungstechnisch eine Verwarnung aussprechen.
  5. Der Support, die Entwicklung und die Architektur haben keine Ahndungsbefugnis.
  6. Die Abteilungsleitung einer jeweiligen Dienstgradgruppe hat intern zzgl. die Befugnis, Arbeitsvorgänge zu überwachen, Projektbefugnisse zu entziehen und Verwarnungen auszusprechen.
  7. Verwarnungen müssen in allen Fällen an den Inhaber weitergeleitet und von diesem notiert werden.
  8. Bemerkt ein rangniedrigeres Teammitglied einen Verstoß eines ranghöheren Teammitgliedes, hat dieser das Recht, dies vorzugsweise an die Administration, andernfalls an den Inhaber zu melden.

§ 6 – Verwarnungsrahmenregelung

  1. Eine Verwarnung ist nur gültig, wenn der Zeitraum zwischen der Aussprache in schriftlicher Form sowie die Weiterleitung an den Inhaber nicht größer als 24 Stunden ist.
  2. 2 Verwarnungen können eine Suspension zwischen 1 Tag und 1 Monat zur Folge haben.
  3. 2 Verwarnungen können die Anordnung einer (erneuten) Absolvierung der Kenntnis- und Eignungsprüfung zur Folge haben.
  4. 2-3 Verwarnungen können eine Degradierung in eine untergestellte Dienstgradgruppe zur Folge haben.
  5. 4 Verwarnungen können den permanenten Ausschluss aus dem Team zur Folge haben sowie den Ausschluss, dem Team erneut beitreten zu können.
  6. Die tatsächliche Ahndung bei der jeweiligen Anzahl an Verwarnungen steht in Abhängigkeit zum jeweiligen Verstoß. Der Inhaber hat hierbei das Recht, in Extremfällen Ahndungen in Bezug auf Verwarnungen auch außerhalb der Rahmenregelung durchzuführen.
  7. Der Inhaber hat das Recht, Verwarnungen und Ahndungen zu widerrufen, sowie die Wiederrufung widerrufter Verwarnungen und Ahndungen einzuleiten.

§ 7 – Datenschutz

  1. Teammitglieder haben Schweigepflicht in Bezug auf sensible Daten, darunter definiert sind…
    • Private Nachrichten unter Spielerinnen und Spielern.
    • Eingegebene Befehle auf dem Server.
    • Sonstige Inhalte, die unter Datenschutz fallen.
  2. Teammitglieder haben das Recht, sofern es der jeweilige Dienstgrad zulässt, genannte Inhalte zu überwachen. Eine Möglichkeit dafür ist der /cmdspy Befehl zur Überwachung von Befehlen und privaten Nachrichten unter und von Spielerinnen und Spielern.
  3. Teammitglieder haben die Pflicht in der bloßen Vermutung einer Rechtsverletzung unverzüglich den Inhaber darüber in Kenntnis zu setzen. Es steht ihnen zusätzlich frei, persönlichen Kontakt mit den betroffenen Parteien aufzunehmen und eine Klärung der Situation anzustreben.
  4. Die o.g. sensiblen Daten dürfen nicht an dritte weitergegeben werden. Ausgenommen davon sind offizielle deutsche staatliche Organisationen und Behörden, darunter
    • Jugendamt
    • Polizei
    • Zoll
  5. Im Falle eines Verstoßes gegen die Pflichten der Teammitglieder gegenüber der Wahrung des Datenschutzes können rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte dies unumgänglich sein. Damit einhergehend erfolgt eine unverzügliche Untersuchung, sowie Suspendierung und Ausschluss aus dem Team, bis die Untersuchung abgeschlossen ist.
  6. Die o.g. sensiblen Daten dürfen innerhalb des Teams frei kommuniziert werden. Die Kommunikation dieser Daten innerhalb des Teams ist von der Schweigepflicht ausgenommen.

§ 8 – Eigentumsrechte

  1. Sämtliche Inhalte, welche von Teammitgliedern auf und/oder für GoldenSky erstellt, bzw. kreiert werden, sind Eigentum von GoldenSky. Beispiele für diese Regelung sind …
    • Plugins
    • Maps und Teile von Maps sowie Strukturen
    • Texturen und Animationen, sowie Grafiken im Allgemeinen
    • Lyrische Textinhalte
  2. Sämtliche o.g. Inhalte dürfen nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers an Dritte weitergegeben oder mittels öffentlichen Quellen zugänglich gemacht werden.
  3. Sämtliche o.g. Inhalte dürfen nicht weiterverkauft werden.
  4. Entwickler, Architekten, sowie Grafikdesigner haben das Recht, ihren Namen erkenntlich zu zeigen und in Verbindung mit von ihnen erstellten Inhalten zu bringen.
    • Der Name darf nicht allzu offensichtlich sein, muss aber auch nicht allzu versteckt sein.
    • Entwickler haben in Bezug auf ihre eigenen Plugins das Recht auf einen /<plugin> info Befehl, welcher den/die Entwickler listet. Voraussetzung dafür ist eine Mindestgröße des Plugins von 20 KB.
    • Architekten dürfen ein Schild mit ihrem Namen auf ihren Karten platzieren. Dies gilt nicht für Teilmaps und Strukturen.
    • Grafikdesigner können ihren Namen über einen /design Befehl listen lassen oder via Schild im Hub.